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Die Leistungen von Lumina Solar werden ausschließlich gemäß diesen Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert oder anerkannt.
Der Kunde trägt die Verantwortung und die Kosten dafür, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme gemäß den Vereinbarungen ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten erfüllt sind. Der Kunde gewährt Lumina Solar und den von ihr beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, sofern dies zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Sollte der Kunde in Verzug geraten, die Leistungen nicht annehmen oder sonstige vertraglich vereinbarte Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzen, ist Lumina Solar berechtigt, Ersatz für entstandene Schäden einschließlich eventueller zusätzlicher Kosten zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht das Risiko für zufällige Verschlechterung und Untergang der Photovoltaik-Anlage auf den Kunden über. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Mängel, die auf eine unzureichende statische Planung oder Prüfung seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind.
Die Angebote von Lumina Solar sind unverbindlich. Vorbehaltlich technischer Änderungen der Komponenten oder technologischer Weiterentwicklungen.
Der Leistungsumfang wird durch die Auftragsbestätigung festgelegt. Lumina Solar behält sich das Recht vor, die für die Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen von Dritten ausführen zu lassen.
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er für die Statik des Daches verantwortlich ist. Dies umfasst sämtliche Berechnungen, Überprüfungen und Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Stabilität und Tragfähigkeit des Daches erforderlich sind. Der
Der Kunde trägt die Verantwortung und die Kosten dafür, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme gemäß den Vereinbarungen ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten erfüllt sind. Der Kunde gewährt Lumina Solar und den von ihr beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, sofern dies zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Sollte der Kunde in Verzug geraten, die Leistungen nicht annehmen oder sonstige vertraglich vereinbarte Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzen, ist Lumina Solar berechtigt, Ersatz für entstandene Schäden einschließlich eventueller zusätzlicher Kosten zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht das Risiko für zufällige Verschlechterung und Untergang der Photovoltaik-Anlage auf den Kunden über.
Sofern Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden beeinträchtigen und dadurch die Forderungen von Lumina Solar gefährden, behält sich Lumina Solar das Recht vor, Leistungen oder Lieferungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig zu machen. Diese Regelung gilt auch, wenn solche Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach einer oder mehreren Teillieferungen bekannt werden sollten. Sollte der Kunde die Vorauszahlung verweigern oder trotz einer gesetzten Frist nicht leisten, behält sich Lumina Solar das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern. Des Weiteren besteht im Falle eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Kunden oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens das Recht auf Rücktritt und Schadensersatz seitens Lumina Solar.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind entsprechend dem Baufortschritt oder der Materiallieferung fällig, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist etwas anderes festgelegt. Unsere Zahlungsbedingungen gemäß Angebot lauten wie folgt (alle Preise sind in Euro netto angegeben, zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer): • 50 % bei Vertragsabschluss • 30 % Nach DC Montage, Zahlung innerhalb 2 Wochen • 20 % nach AC Montage - Übergabe oder, falls erforderlich, Abnahme oder einer als Abnahme geltenden Situation. Für Lieferungen und Arbeiten, für die bei Bestellung keine vorläufige Abschlusssumme festgelegt werden kann, behalten wir uns vor, je nach Umständen eine Anzahlung bei Bestellung und Abschlagszahlungen während der Ausführung entsprechend der anfallenden Kosten zu verlangen. Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst. Nebenabsprachen der Zahlungsmodalität sind nichtig, außer diese sind in schriftlicher Form in der Auftragsbestätigung erklärt worden.
Vereinbarte Termine oder Fristen sind verbindlich, sofern sie schriftlich festgehalten wurden. Sollte der Kunde erforderliche Handlungen zur Einhaltung von Fristen oder Terminen nicht rechtzeitig durchführen, werden die betreffenden Fristen entsprechend der Verzögerung verlängert. Dies gilt nicht, falls die Verzögerung durch Lumina Solar zu verantworten ist. Die Festlegung von Terminen und Fristen steht unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Partner von Lumina Solar ihrerseits ihre Verpflichtungen erfüllen. Lumina Solar übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen wie Streiks, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen usw., die es vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Dies gilt auch für von Lumina Solar beauftragte Dritte oder deren Auftragnehmer. Lumina Solar haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Verzögerungen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Lumina Solar beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Bei reinen Materiallieferungen erfolgt der Übergang der Gefahr ab den Lagern von Lumina Solar oder den beauftragten Lieferanten von Lumina Solar. Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Kunden und wird von Lumina Solar nach eigenem Ermessen gewählt. Eine Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und gegen Zahlung einer Versicherungsgebühr durch Lumina Solar abgeschlossen. Eine mögliche Erstattung des Schadens erfolgt erst, wenn Lumina Solar eine Deckungszusage von der Versicherungsgesellschaft erhalten hat. Lumina Solar übernimmt keine weiteren Verpflichtungen in diesem Zusammenhang.
Die Übernahme erfolgt durch den Kunden nach der vollständigen Betriebsbereitschaft der Anlage. Der Übernahmeprozess wird als abgeschlossen betrachtet, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die von Lumina Solar festgelegt wurde und zu der der Kunde verpflichtet ist, übernimmt. Lumina Solar behält sich das Recht vor, sich bei der Durchführung der Übernahme und der Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls von einem von Lumina Solar beauftragten Dritten vertreten zu lassen. Ebenso wird die Übernahme als vollzogen betrachtet, wenn die Anlage vom Kunden bedingungslos in Betrieb genommen wurde. Ein schriftliches Protokoll über die Übernahme ist anzufertigen, welches von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.
Das Eigentum an sämtlichen Komponenten geht erst nach vollständiger Zahlung des Entgelts auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich Lumina Solar das Eigentum an den Komponenten vor. Bei Verletzungen der Pflichten seitens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, behält sich Lumina Solar das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Komponenten zurückzufordern. Kosten für Demontage, Rücklieferung und technische Änderungen, die durch die Montage oder auf Wunsch des Kunden erfolgt sind, trägt der Kunde selbst. Bis zum Übergang des Eigentums ist der Kunde verpflichtet, die Komponenten zu warten und angemessen gegen Brand, Diebstahl und andere übliche Risiken zum Neuwert zu versichern. Sofern die von Lumina Solar gelieferten Vorbehaltswaren mit fremdem Eigentum verbunden oder verarbeitet werden, steht Lumina Solar das Eigentum an der entstehenden neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Sollte der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache durch gesetzliche Vorschriften erlangen, ist vereinbart, dass der Käufer Lumina Solar anteilig entsprechend dem Rechnungswert der Vorbehaltsware am Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung unentgeltlich Miteigentum überträgt und für Lumina Solar aufbewahrt. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist es dem Kunden untersagt, die Komponenten zu verpfänden oder sicherungszuübertragen. Der Kunde darf die Komponenten nur veräußern, wenn er nicht im Zahlungsverzug ist. Etwaige Forderungen aus dem Weiterverkauf oder anderen Gründen (Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Komponenten werden bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Lumina Solar abgetreten. Lumina Solar autorisiert den Kunden widerruflich, diese abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung von Lumina Solar einzuziehen. Diese Ermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Die Firma Lumina Solar haftet für Mängel gemäß folgender Bestimmungen: a. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Sachmängel unverzüglich schriftlich zu rügen, sobald er von diesen Kenntnis erlangt hat. Sollte die Anlage bei der Abnahme einen Mangel aufweisen, ist Lumina Solar zunächst berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachbesserung durchzuführen. Während der Gewährleistungsfrist ist es dem Kunden gestattet, die Anlage ausschließlich durch eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten zu lassen, die von Lumina Solar beauftragt wurde. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Anlagenkomponenten erhalten. Von der gewährten Garantie ausgeschlossen sind Schäden aufgrund normaler Abnutzung, unsachgemäßer oder fahrlässiger Handhabung, übermäßiger Belastung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gewährt Lumina Solar eine Garantie gemäß den spezifischen Bedingungen eines eigenständigen Garantievertrags. Um diese Ansprüche geltend zu machen, ist das Garantiezertifikat der errichteten Anlage oder der gelieferten Ware Lumina Solar vorzulegen. Das Lumina Solar - Standard Paket (ohne Garantie) ist von diesen Regelungen ausgenommen.
Beide Parteien haben das Recht, unbeschadet der gesetzlichen Rücktrittsrechte, vom Vertrag zurückzutreten: Bei Preiserhöhungen der Zulieferer für die in unserem Angebot enthaltenen Einzelkomponenten, sofern diese Erhöhung insgesamt 3 % des ursprünglichen, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe angegebenen Preises für das Gesamtangebot übersteigt. Bei Lieferverzögerungen der Zulieferer um mehr als 3 Monate im Vergleich zum im Angebot enthaltenen Bauzeitenplan bzw. dem vereinbarten Baubeginn. Falls Lumina Solar vom Vertrag zurücktritt, wird Lumina Solar auf Anfrage des Kunden einen angemessenen Nachweis für die Rücktrittsgründe gemäß den Bedingungen in Punkt 1 und 2 erbringen. Darüber hinaus werden sämtliche Schadensersatzansprüche, die sich aus Lieferverzögerungen gemäß Punkt 2 ergeben, ausgeschlossen.
Schadenersatzanspruch Schadensersatzansprüche des Kunden, unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund von Verletzungen von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, sofern Lumina Solar den Schaden lediglich leicht fahrlässig verursacht hat. Diese Ausschlussklausel erstreckt sich sowohl auf unmittelbare als auch mittelbare Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Einnahmeausfälle. Jegliche Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten gleichermaßen für die Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lumina Solar. Im Falle eines ungerechtfertigten Rücktritts seitens des Kunden behält sich Lumina Solar das Recht vor, Schadensersatz in Höhe des bis dahin erbrachten Leistungsumfangs zu verlangen.
Werbung Der Kunde stimmt zu, dass Lumina Solar die installierte Anlage als Referenz benennen und Bilder der Anlage für Werbezwecke verwenden darf.
Photovoltaik: Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt. Durch den gewährten Lumina Solar Garantie Vorteile versichert die Firma Lumina Solar, die Anmeldung der Anlage als auch die dafür benötigten Anträge zu stellen und zu erledigen. 2. Dem Auftrag zur Anmeldung geht eine, individuell unterzeichnete Vollmacht des Kunden voraus. Der Kunde versichert, dass die zur Montage der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Gebäudes oder der Freifläche erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der zuständigen Baubehörde erfolgt ist bzw. im Auftrag durch die Firma Lumina Solar erfolgen darf. Als Nachweis dient der Firma Lumina Solar die unterzeichnete Vollmacht. 3. Ein entsprechender Nachweis der Anmeldung wird dem Kunden nach Übergabe zur Verfügung gestellt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon unberührt. Falls während der Laufzeit dieses Vertrags Umstände eintreten, die die technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrags so maßgeblich beeinflussen, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, ist es jedem Vertragspartner gestattet, eine Anpassung des Vertrags an die geänderten Bedingungen zu verlangen. Es werden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Maßgeblich ist die schriftlich festgehaltene Auswahl des Pakets der Firma Lumina Solar und deren Vorteile, wie sie in der Auftragsbestätigung dokumentiert und unterzeichnet wurden.
Lumina Standard-Paket:
Lumina Comfort-Paket:
Lumina Premium-Paket:
Sie sind berechtigt, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Frist für den Widerruf beträgt vierzehn Tage ab dem Datum des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Recht auf Widerruf auszuüben, sind Sie verpflichtet, uns durch eine eindeutige Erklärung (beispielsweise per Post, Fax oder E-Mail) über Ihre Entscheidung, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Sie haben die Möglichkeit, das beigefügte Muster-Widerrufsformular zu verwenden, obwohl dessen Verwendung nicht vorgeschrieben ist.
Zur Einhaltung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Sollten Sie diesen Vertrag widerrufen, sind wir verpflichtet, sämtliche Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die aufgrund Ihrer Wahl einer anderen Art der Lieferung als der von uns angebotenen, kostengünstigsten Standardlieferung entstehen), unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Datum des Eingangs Ihrer Widerrufserklärung dieses Vertrags bei uns, zurückzuerstatten. Zur Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie für die ursprüngliche Transaktion verwendet haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sofern Sie verlangt haben, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, sind Sie verpflichtet, uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt Ihrer Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts bezüglich dieses Vertrags bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es uns zurück.)
An:
Lumina Solar GmbH
Moritzstrasse 54-56
45141 Essen
E-mail: info@luminasolar .de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir, den von uns abgeschlossenen Vertrag über eine Photovoltaikanlage inkl. bestimmter Dienstleistungen:
Angebots-/Bestellnummer:
Bestelldatum:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
___________________________________
Ort / Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s)