PV-Anlage noch 2026 ans Netz bringen? Was die EEG-Novelle 2027 für Hausbesitzer bedeutet

Warum der 31. Dezember 2026 für Ihre Solaranlage zählt

Wer seine Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt nach aktuellem Stand noch 20 Jahre lang eine feste Einspeisevergütung. Für neue Anlagen ab 2027 will die Bundesregierung dieses Modell abschaffen.

Das ist die größte Umstellung seit Einführung des EEG im Jahr 2000. In diesem Artikel erklären wir, was gerade gilt, was geplant ist und was das für Hausbesitzer in Essen und im Ruhrgebiet konkret bedeutet. Ohne Panikmache – aber mit klarem Blick auf den Kalender.

Was aktuell gilt: Einspeisevergütung 2026

Für Anlagen bis 10 kWp, die seit dem 1. August 2026 ans Netz gehen, gibt es 7,70 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung. Die Sätze sinken alle sechs Monate um 1 Prozent.

InbetriebnahmeTeileinspeisung (bis 10 kWp)Volleinspeisung (bis 10 kWp)
01.08.2026 – 31.12.20267,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
01.02.2026 – 31.07.20267,78 ct/kWh12,34 ct/kWh

Der Satz gilt ab Inbetriebnahme fest für 20 Jahre. Wichtig: Bei negativen Börsenstrompreisen gibt es nach dem Solarspitzengesetz keine Vergütung. Neuanlagen ohne Steuerbox dürfen zudem nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen.

Quellen: 1KOMMA5°, wmee.de, ennergy.de

Was ab 2027 geplant ist: Markt statt Garantie

Neue Anlagen unter 25 kW sollen ab dem 1. Januar 2027 keine dauerhafte feste Einspeisevergütung mehr bekommen. So steht es im Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7867).

Stattdessen sieht der Entwurf vor:

  • Befristete Übergangszahlung: Neuanlagen erhalten für einige Jahre noch eine Zahlung je eingespeister Kilowattstunde. Häufig genannt werden 5,2 ct/kWh für bis zu 36 Monate; die Details können sich im Verfahren noch ändern.
  • Danach Direktvermarktung: Der Strom wird über einen Direktvermarkter zum Marktpreis verkauft. Für kleine Anlagen ist ein befristeter Direktvermarktungsbonus geplant.
  • Bestandsschutz: Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, behalten die bisherigen Regeln für volle 20 Jahre.

Die Richtung ist eindeutig: Eingespeister Strom wird für neue Anlagen weniger planbar. Der Wert einer Solaranlage verschiebt sich noch stärker zum selbst verbrauchten Strom.

Quellen: solaro-pv.de, photovoltaikgenie.de, Solarwatt

Ist das schon beschlossen?

Nein. Stand Anfang Oktober 2026 ist die EEG-Novelle ein Gesetzentwurf, kein geltendes Recht. Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen.

DatumSchritt
geplant bis Ende Oktober 2026Verabschiedung im Bundestag (Ziel des Ministeriums)
25.09.2026Stellungnahme des Bundesrats mit Änderungswünschen
24.09.2026Erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie
07.09.2026Entwurf liegt dem Bundestag vor (Drucksache 21/7867)
29.07.2026Bundeskabinett beschließt den Entwurf

Einzelheiten wie Höhe und Dauer der Übergangszahlung können sich also noch ändern. Für Zeitdruck sorgt, dass die beihilferechtliche Genehmigung des aktuellen EEG Ende 2026 ausläuft – ein späterer Start der Reform ist daher eher unwahrscheinlich.

Quellen: voltaplan.de, solaranlage-ratgeber.de, ms-aktuell.de

Lohnt sich Photovoltaik ab 2027 überhaupt noch?

Ja – denn der größte Hebel war schon 2026 nicht die Einspeisung, sondern der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der für Haushalte ein Vielfaches der Einspeisevergütung kostet.

Drei Bausteine machen eine Anlage auch ohne feste Vergütung wirtschaftlich:

  • Batteriespeicher: verschiebt Solarstrom vom Mittag in den Abend und erhöht den Eigenverbrauchsanteil deutlich.
  • Große Verbraucher koppeln: Wärmepumpe und E-Auto nutzen den eigenen Strom direkt, statt ihn billig ins Netz abzugeben.
  • Intelligentes Energiemanagement: steuert Verbraucher und Speicher so, dass möglichst wenig Strom zu Niedrigpreisen eingespeist wird.

Wer 2026 baut, bekommt das Beste aus beiden Welten: hohen Eigenverbrauch und 20 Jahre garantierte Vergütung für den Überschuss. Wie unabhängig Ihr Haushalt werden kann, zeigt unser Unabhängigkeitsrechner in wenigen Klicks.

Der Zeitplan: Was bis zum 31. Dezember passieren muss

Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht das Datum der Bestellung. Rechnen Sie deshalb vom Jahresende rückwärts:

  1. Beratung und Angebot: Dachcheck, Verbrauchsanalyse, Auslegung von Anlage und Speicher.
  2. Auftrag und Material: Module, Wechselrichter und Speicher werden reserviert.
  3. Netzanmeldung: Der Netzbetreiber muss die Anlage prüfen – gegen Jahresende kann das länger dauern.
  4. Montage: Gerüst, Dachmontage und Elektroinstallation, je nach Wetter.
  5. Inbetriebnahme und Registrierung: Inbetriebnahmeprotokoll und Eintrag im Marktstammdatenregister.

Im Herbst sind die Auftragsbücher vieler Solarbetriebe voll, und Netzbetreiber bearbeiten mehr Anmeldungen als sonst. Wer 2026 noch ans Netz will, sollte jetzt anfragen – nicht im Dezember.

Verliere ich als Bestandsanlagen-Besitzer meine Vergütung?

Nein. Laut Entwurf behalten bestehende Anlagen ihre zugesagte Vergütung für die volle Laufzeit.

Reicht es, wenn ich die Anlage 2026 bestelle?

Nein. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.

Ist die Abschaffung schon Gesetz?

Nein. Der Entwurf wird im Bundestag beraten; Details können sich noch ändern. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant.

Lohnt sich ein Speicher jetzt mehr?

In den meisten Fällen ja. Je weniger der eingespeiste Strom wert ist, desto wichtiger wird es, ihn selbst zu nutzen.

Fazit: Jetzt planen, statt im Dezember zu hetzen

2026 ist voraussichtlich das letzte Jahr, in dem neue Dachanlagen eine 20-jährige feste Einspeisevergütung bekommen. Photovoltaik lohnt sich auch danach – aber wer jetzt baut, sichert sich zusätzliche Planungssicherheit.

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Stand: 2. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir aktualisieren ihn, sobald der Bundestag entschieden hat.

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